NIS-2: sind auch Gemeinden betroffen?
Gemeinden sind von der NIS-2 Richtlinie der EU nicht betroffen.
ABER ACHTUNG: diese Ausnahme gilt nicht für deren Regiebetriebe! Wenn also Regiebetriebe in einem der von NIS-2 erfassten Sektoren, wie Elektrizität, Fernwärme, Trinkwasser, Abwasser, Abfallentsorgung, etc. tätig sind, gelangt die NIS-2 Richtlinie bzw. das NISG 2024 auf die betreffenden Gemeinden und Gemeindeverbände zur Anwendung!
Ab 18. Oktober 2024 gilt die NIS-2 Richtlinie
Die NIS-2 Richtlinie legt fest, dass die Mitgliedsstaaten das NIS-2-Sicherheitsrecht ab dem 18. Oktober 2024 anwenden. Das österreichische Umsetzungsrecht - das NISG 2024 - wird voraussichtlich mit 1. Juni 2025 Inkfrafttreten.
Die WKO informiert über die Richtlinie und den aktuellen Entwurf zum NISG auf deren Website.
Interessierte lesen gerne den Bericht im Kommunal 09/2024.
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